Patientenverfügung

Wir alle wünschen uns, ein gesundes und langes Leben zu führen und am Lebensende möglichst ohne Schmerzen und Leid zu sein. Umso wichtiger ist es, dass wir uns bereits im Vorfeld gut über das Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht informieren und beraten lassen. So können Sie dafür sorgen, dass Ihre persönlichen Wünsche auch Berücksichtigung finden.
Eine Patientenverfügung ermöglicht es Ihnen, im Voraus festzulegen, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie selbst später nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Sie einer Person Ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung erteilen. Denn nur wer schriftlich bevollmächtigt ist, hat auch das Recht, Ihre Patientenverfügung gegenüber Ärzt*innen und Gerichten zu vertreten.
Gerne beraten wir Sie in einem Termin nach Absprache.
Kontaktinformationen Silke Elbracht, Telefon: 05245/1749 Margret Fögeling, Telefon: 05245/6009 Monika Senge, Telefon: 05245/858259 Margret Wiethaup, Telefon: 05245/4848